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Oberverwaltungsgericht NRW, 25 A 1541/96

Datum:
09.10.1996
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
25. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 A 1541/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1996:1009.25A1541.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 5612/94
 
Tenor:

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. August 1994 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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