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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1672/96

Datum:
13.08.1996
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1672/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1996:0813.16B1672.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 280/96
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin R. . aus Mönchengladbach beigeordnet.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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