Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 2986/93

Datum:
09.10.1995
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 A 2986/93
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1995:1009.4A2986.93.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 9725/92
Normen:
AktG § 12 Abs. 2; VwVfG § 51
Leitsätze:

1.  Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 S. 1 AktG, wonach Mehrstimmrechte unzulässig sind, gewährt den Stammaktionären ein subjektives öffentliches Recht darauf, daß die für Wirtschaft zuständige oberste Behörde nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 S. 2 AktG die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien zuläßt.

2.  Bei der Präzisierung der überwiegenden gesamtwirtschaftlichen Belange i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 2 AktG ist der für Wirtschaft zuständigen obersten Behörde eine Einschätzungsprärogative einzuräumen.

3. Eine Klägerin, die eine Aktie mit dem primären Ziel erwirbt, als Aktionärin gegen eine frühere Genehmigung der Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien prozessual vorzugehen, verhält sich nicht rechtsmißbräuchlich.

4. In zeitlicher Hinsicht ist derjenige Betroffener i.S.d. § 5I Abs. 1 VwVfG, der bei Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes Adressat bzw. Drittbetroffener des Verwaltungsaktes ist. Handelt es sich bei der Betroffenheit um eine solche derivativer Art, setzt die Kenntnis des Rechtsvorgängers die Drei-Monats-Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG in Lauf.

 
Tenor:

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank