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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 416/91

Datum:
28.03.1991
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 416/91
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1991:0328.6B416.91.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 559/90
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,-- DM festgesetzt.

 
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