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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 1257/84

Datum:
07.08.1984
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 1257/84
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1984:0807.5B1257.84.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 477/84
Schlagworte:
Religionsgemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten. Gebot der Sabbatheiligung durch Arbeitsruhe. Hinderungsgrund für Studenten, an samstags angesetzten Klausuren teilzunehmen. Organisationsermessen der Fakultät.
Normen:
GG Art. 4 Abs. 2, 5 Abs. 3 und 12 Abs. 1
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. Mai 1984 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge - für den ersten Rechtszug in Änderung des angefochtenen Beschlusses - auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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