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Oberlandesgericht Köln, 7 U 97/24

Datum:
24.07.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 97/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0724.7U97.24.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird das am 23.07.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az.: 5 O 26/23, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klägerin hat gegen die Beklagte dem Grunde nach für die Zeiträume vom 14.02.2019 bis zum 08.03.2019 und vom 29.04.2019 bis zum 10.06.2019 einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung wegen eines Baustillstandes auf der Baustelle Gesamtschule B.-straße N01 in N02 E..

Die Zinsentscheidung bleibt dem Betragsverfahren vorbehalten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten des Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 508.758,07 € festgesetzt.

 
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