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Oberlandesgericht Köln, 6 W 57/26

Datum:
27.07.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 57/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0727.6W57.26.00
 
Normen:
UWG § 5 Abs. 1
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Werbung „Kostenloser Schiffs-Shuttle zwischen Bonn, Bonner Bogen und Bad Godesberg“ als irreführend zu bewerten ist, wenn Passagiere, die über die genannten Stationen hinaus fahren, den vollen Fahrpreis (einschließlich der genannten Strecke) bezahlen müssen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.07.2026 gegen den Beschluss der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 13.07.2026 - 87 O 36/26 -, mit dem ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

 
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