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Oberlandesgericht Köln, 6 W 42/26

Datum:
11.06.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 42/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0611.6W42.26.00
 
Normen:
UWG § 4 Nr. 1 und 2
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsanwalt über einen Wettbewerber unter Namensnennung und kritischer Würdigung einer von dem Wettbewerber ausgesprochenen Abmahnung wegen einer unverlangt zugesandten E-Mail berichten darf (hier bejaht).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 03.06.2026 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 20.05.2026 - 28 O 162/26 -, mit dem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Dieser Beschluss wird dem Antragsgegner formlos bekanntgemacht.

 
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