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Oberlandesgericht Köln, 6 W 38/26

Datum:
10.06.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 38/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0610.6W38.26.00
 
Normen:
MarkenG § 14, ZPO § 940
Leitsätze:

Nach einer vom Lizenznehmer bestrittenen Kündigung eines Markenlizenzvertrages kann der Lizenznehmer nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vom Markeninhaber Duldung der weiteren Nutzung der Marke verlangen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 22.05.2026 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 13.05.2026 - 33 O 227/26 -, mit dem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Dieser Beschluss wird der Antragsgegnerin formlos bekanntgemacht.

 
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