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Oberlandesgericht Köln, 6 W 30/26

Datum:
18.05.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 30/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0518.6W30.26.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 10. 3. 2026 - 31 O 62/26 - abgeändert.

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, die Ordnungshaft jeweils zu vollstrecken am Geschäftsführer der Antragsgegnerin,

zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

auf der Plattform www.amazon.de Produkte zum Verkauf anzubieten, deren in der Produktdarstellung angegebenen Kundenbewertungen sich nicht ausschließlich auf das angebotene Produkt beziehen, wie geschehen unter dem Angebot zur ASIN [entfernt] und in den nachfolgend eingeblendeten Anlagen LHR 6 und LHR 7 ersichtlich:

[entfernt]

2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Beschwerdeverfahrens.

 
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