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Oberlandesgericht Köln, 6 U 88/25

Datum:
07.05.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 88/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0507.6U88.25.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.06.2025 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 165/24 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der angefochtenen Entscheidung unter Ziff. 1 wie folgt lautet:

Die Beklagte wird - unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, eine Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten Haft, zu vollziehen an einer der Geschäftsführerinnen der Beklagten - verurteilt, es zu unterlassen, das nachstehend wiedergegebene Foto ohne Zustimmung des Klägers öffentlich zugänglich zu machen:

wie geschehen in der online abrufbaren Version der Nr. 6/24 der Zeitschrift A. und wie dargestellt in dem Ausdruck gemäß der nachfolgend eingeblendeten Anlage K 3:

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 19.000,00 € festgesetzt.

 
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