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Oberlandesgericht Köln, 6 U 57/25

Datum:
15.05.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 57/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0515.6U57.25.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2025 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 18/24 - in der Fassung des Ergänzungsurteils vom 30.04.2025 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 150.000,00 € festgesetzt.

 
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