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Oberlandesgericht Köln, 6 U 24/26

Datum:
02.10.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 24/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:1002.6U24.26.00
 
Normen:
§ 11 PAngV, § 5 UWG
Leitsätze:

1. Es ist im Verfügungsverfahren unschädlich, wenn der Antragsteller auch außerhalb der Dringlichkeitsfrist seinen Antrag innerhalb des Streitgegenstandes auf zusätzliche rechtliche Gesichtspunkte stützt.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen mit einem gegenüber dem künftig verlangten Preis herabgesetzten Preis geworben werden darf (hier verneint).

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 04.03.2026 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 3/26 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

 
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