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Oberlandesgericht Köln, 5 U 64/22

Datum:
20.05.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 64/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0520.5U64.22.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 170/19
Leitsätze:

Der kinderärztliche Standard des Jahres 2005 erforderte es nach den vom Senat getroffenen Feststellungen nicht, ein noch vor dem errechneten Geburtstermin befindliches frühgeborenes Kind allein aufgrund eines Infekts der oberen Atemwege in ein Krankenhaus einzuweisen.

Zur Ermittlung des fachärztlichen Standards im Fall von zwei sich in der entscheidungserheblichen Frage widersprechenden gerichtlichen Gutachten.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.04.2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 O 170/19 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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