Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 3 Ws 58/26

Datum:
16.07.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 58/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0716.3WS58.26.00
 
Schlagworte:
Prozessuale Überholung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr
Normen:
StPO §§ 296; 304
Leitsätze:

Ob die Staatsanwaltschaft als Organ der Strafrechtspflege nach prozessualer Erledigung einer gerichtlichen Entscheidung ein schützenswertes Interesse an Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit haben kann, ist zweifelhaft.

Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr setzt die konkrete Möglichkeit eine Wiederholung des behaupteten Fehlers im selben Verfahren voraus. Das Interesse an der obergerichtlichen Klärung einer Rechtsfrage, an der Fortbildung des Rechts oder an der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung begründet keine Wiederholungsgefahr.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels und die den Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank