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Oberlandesgericht Köln, 20 U 107/25

Datum:
12.06.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 107/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0612.20U107.25.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 12 O 9/25
Schlagworte:
Widerruf, Rechtsfolgen des Widerrufs, Wiederinkraftsetzung
Normen:
VVG §§ 8 Abs. 1; 9 Abs. 1; 152 Abs. 2; BGB § 242
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.07.2025 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 12 O 9/25 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 28.754,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2025 aus einem Betrag in Höhe von 26.359,47 EUR sowie seit dem 25.04.2026 aus einem Betrag in Höhe von 2.394,93 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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