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Oberlandesgericht Köln, 19 U 63/26

Datum:
17.07.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 U 63/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0717.19U63.26.00
 
Schlagworte:
Verwerfung der Berufung, keine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Glaubhaftmachung erheblicher Gründe
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.03.2026 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - Einzelrichterin - (Az. 2 O 280/25) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 38.476,26 EUR festgesetzt.

 
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