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Oberlandesgericht Köln, 19 Sch 29/25

Datum:
18.03.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 Sch 29/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0318.19SCH29.25.00
 
Tenor:

Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Beteiligten durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht a.D. P. D., L., als Vorsitzendem, Herrn Rechtsanwalt B. J., A., und Herrn Rechtsanwalt M. J., A., am 03.12.2025 in Dortmund ergangene Teilschiedsspruch wird mit folgendem Tenor für vollstreckbar erklärt:

Die Beklagte wird verurteilt, zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass sie ihre Einnahmen aus ihren am 31.12.2012 schwebenden Geschäften so vollständig angegeben hat, als sie dazu imstande war.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für das vorliegende Verfahren wird auf 23.833,83 € festgesetzt.

 
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