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Oberlandesgericht Köln, 17 W 92/26

Datum:
13.07.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 92/26
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0713.17W92.26.00
 
Tenor:

1. Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 8. Juni 2026 - 20 O 407/25 - wie folgt abgeändert:

a) Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 1. Juni 2026 - 20 O 407/25 - sind vom Kläger zu 1) 424,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 3. Juni 2026 an die Beklagte zu erstatten.

b) Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 1. Juni 2026 - 20 O 407/25 - sind vom Kläger zu 2) 424,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 3. Juni 2026 an die Beklagte zu erstatten.

2. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

3. Gerichtliche Gebühren werden nicht erhoben; im Übrigen fallen die Kosten der Beklagten zu 1/2 und den Klägern zu 1 und zu 2 jeweils zu 1/4 zur Last.

 
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