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Oberlandesgericht Köln, 16 U 69/25

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 69/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0325.16U69.25.00
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 11.06.2025 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bonn, Az. 41 O 227/24, unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.512,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 3.312,00 EUR seit dem 26.07.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 65% und die Beklagte zu 35%. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 55% und der Beklagten zu 45% zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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