Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 U 201/18

Datum:
16.09.2026
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 201/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2026:0916.11U201.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 7 O 281/17
Schlagworte:
Rückzahlung Kostenvorschuss, Schätzung merkantiler Minderwert anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten, Sowiesokosten
Normen:
BGB §§ 633, 637 Abs. 3, 634 Nr. 4, 636, 280, 281; ZPO § 287
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 02.11.2018, Az.: 7 O 281/17, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.957,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin 27 % und die Beklagte 73%, die Klägerin trägt zudem die Kosten des Streithelfers der Beklagten für beide Instanzen zu 27%.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Jeder Vollstreckungsschuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Rechtsstreits wird für die erste und zweite Instanz auf jeweils 42.370,24 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank