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Oberlandesgericht Köln, 9 U 92/24

Datum:
03.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 92/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0303.9U92.24.00
 
Tenor:

Die Berufung der Kläger gegen das am 27.03.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (20 O 38/23) wird zurückgewiesen.

Damit ist die Anschlussberufung der Beklagten wirkungslos.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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