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Oberlandesgericht Köln, 6 U 123/24

Datum:
27.06.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 123/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0627.6U123.24.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.12.2024 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 27/24 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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