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Oberlandesgericht Köln, 6 U 106/24

Datum:
09.05.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 106/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0509.6U106.24.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.10.2024 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 13/24 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit leistet. Die Höhe der zu leistenden Sicherheit beträgt bezüglich des Unterlassungsanspruchs 5.000,00 € und im Übrigen für die Beklagten 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages und für die Klägerin 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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