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Oberlandesgericht Köln, 5 U 106/24

Datum:
31.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Hinweisbeschluss
Aktenzeichen:
5 U 106/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0331.5U106.24.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 305/22
Leitsätze:

Im Falle einer Unterbringung und Behandlung nach PsychKG richten sich mögliche Ersatzansprüche des Untergebrachten und Patienten nicht gegen die behandelnden Ärzte und die - privatrechtlich organisierte - Klinik, da sie in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig werden.

 
Tenor:

1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 21.08.2024 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 25 O 305/22 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

 
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