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Oberlandesgericht Köln, 36 Not 7/24

Datum:
27.05.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
Senat für Notarsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 Not 7/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0527.36NOT7.24.00
 
Tenor:

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids des Beklagten vom 4. Juli 2024 wird der Beklagte verpflichtet, auf den Antrag der Klägerin vom 12. April 2024 Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. W. L. für die ab Urteilserlass bis zum 1. August 2025 eintretenden Verhinderungsfälle zum ständigen Notarvertreter der Klägerin zu bestellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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