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Oberlandesgericht Köln, 2 W 129/25

Datum:
29.07.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 W 129/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0729.2W129.25.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 04.07.2025 werden der am 18.06.2025 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts – Heinsberg, 20 VI 119/25, aufgehoben und die Sache an das Nachlassgericht zur erneuten Prüfung und Entscheidung über den Antrag der Beteiligten zu 1) auf Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses zurückgegeben.

Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 
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