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Oberlandesgericht Köln, 26 W 5/25

Datum:
16.07.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26.Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 W 5/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0716.26W5.25.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 04.03.2025 zum Aktenzeichen 378 III 4/25 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Standesamt der Stadt Leverkusen wird angewiesen, den Vornamen „W.“ als weiteren von der Antragstellerin gewählten Vornamen in das Personenstandsregister einzutragen.

Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außer­gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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