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Oberlandesgericht Köln, 26 W 4/25

Datum:
08.07.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
26.Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 W 4/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0708.26W4.25.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Stadt Köln - Standesamtsaufsicht - wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 04.03.2025 zum Aktenzeichen 378 III 11/25 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antrag der Antragstellerinnen, die Antragstellerin zu 1. als weiteren Elternteil des Kindes dem Geburtseintrag N01 beizuschreiben, wird zurückgewiesen.

Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außer­gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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