Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 1 ORbs 266/25

Datum:
11.12.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 ORbs 266/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:1211.1ORBS266.25.00
 
Leitsätze:

1. § 9 Abs. 3 StVO schützt – von Ausnahmen abgesehen – den entgegenkommenden, nicht den gleichgerichteten Verkehr. 

2. Beruft sich ein Betroffener auf ein Augenblicksversagen, führt dies dann nicht zur Unwirksamkeit der erklärten Beschränkung der Rechtsbeschwerde, wenn das Rechtsbeschwerdegericht das Vorliegen einer solchen Situation sicher ausschließen kann (Perspektive des Entscheidungszeitpunkts). 

3. Es bedarf nicht in jedem Falle der Feststellung konkreter Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Vielmehr kann es nach Lage der Umstände des Einzelfalls ausreichen, Feststellungen zu treffen, die den sicheren Rückschluss darauf zulassen, dass der Betroffene zur Begleichung der Geldbuße wirtschaftlich imstande ist.

 
Tenor:

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 19. Dezember 2024 wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank