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Oberlandesgericht Köln, 16 U 144/23

Datum:
13.02.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 U 144/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0213.16U144.23.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. November 2023 (Az. 10 O 39/23) wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 65.000 € festgesetzt.

 
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