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Oberlandesgericht Köln, 16 U 107/24

Datum:
18.06.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16.Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 U 107/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0618.16U107.24.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. September 2024 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az. 2 O 10/24) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit auf den im Berufungsverfahren gestellten Hilfsantrag des Klägers unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das örtlich zuständige Landgericht München I verwiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil des Landgerichts München I vorbehalten.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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