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Oberlandesgericht Köln, 15 W 88/25

Datum:
09.09.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 88/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0909.15W88.25.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 25.08.2025 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 22.08.2025 (8 O 292/25) abgeändert und im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes angeordnet:

I.

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt,

in Bezug auf die Antragstellerin

in identifizierender Weise durch folgende Angaben

- „Zitat wurde entfernt“,

- „Zitat wurde entfernt“,

durch die Äußerungen

Zitat wurde entfernt“

Zitate wurde entfernt“

über den Verdacht der Rechtsbeugung zu berichten und / oder berichten zu lassen, wenn dies geschieht wie in dem Artikel auf E. vom 00.00.0000 mit der Überschrift „Zitat wurde entfernt“, abrufbar unter der URL F., vorgelegt als Anlage AS 1.

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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