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Oberlandesgericht Köln, 15 W 153/24

Datum:
23.01.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 W 153/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0123.15W153.24.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers vom 13.12.2024 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 4.12.2024 (28 O 270/24) aufgehoben und im Wege der einstweiligen Verfügung Folgendes angeordnet:

Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an ihrer Geschäftsführung, untersagt,

in Bezug auf den Verfügungskläger zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten und/oder verbreiten zu lassen:

„Zitat wurde entfernt“

wie geschehen in der Veröffentlichung „„Zitat wurde entfernt““ auf www.Z.-B..de wie folgt:

„Darstellung wurde entfernt“

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Verfügungsbeklagte.

 
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