Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 15 U 424/24

Datum:
29.04.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 424/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0429.15U424.24.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 29. November 2024 (11 O 261/24) in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 9. Dezember 2024 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird Folgendes angeordnet:

Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an ihrer Geschäftsführung, untersagt,

  1. identifizierend über den Verdacht zu berichten und/oder berichten zu lassen, die Verfügungsklägerin habe sich im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Pferdes an ein Ehepaar aus Q. (Verfahren vor dem Amtsgericht JW.) strafbar (gewerbsmäßiger Betrug, Dokumentenfälschung) gemacht,

  1. identifizierend über den Verdacht zu berichten und/oder berichten zu lassen, die Verfügungsklägerin habe sich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Pferdes O. (eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft R.) strafbar (Betrug) gemacht,

  1. sowie in Bezug auf die Verfügungsklägerin zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen

  1. Zitat wurde entfernt“

  1. Zitat wurde entfernt“

  1. Zitat wurde entfernt“

  1. Zitat wurde entfernt“

  1. Zitat wurde entfernt“

jeweils wenn dies geschieht wie in dem nachfolgend wiedergegebenen Online-Bericht der J. Zeitung vom 00.00.0000 und dem Printbericht vom 00.00.0000 unter der Überschrift „Zitat wurde entfernt“.

Bilddarstellung wurde entfernt“

Bilddarstellung wurde entfernt“

Bilddarstellung wurde entfernt“

Bilddarstellung wurde entfernt“

II. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Verfügungsklägerin zu 30% und die Verfügungsbeklagte zu 70%.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank