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Oberlandesgericht Köln, 11 U 30/24

Datum:
06.01.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Hinweisbeschluss
Aktenzeichen:
11 U 30/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0106.11U30.24.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 16.02.2024 verkündete Vorbehaltsurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 10 O 93/23 – nach § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.

Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.

 
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