Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 11 U 138/23

Datum:
05.11.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 138/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:1105.11U138.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 20 O 107/21
Leitsätze:

Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei einer aus mehreren Positionen bestehenden Architekten-Honorarrechnung.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.11.2023 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts M. – 20 O 107/21 – teilweise abgeändert und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 28.06.2023 zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Klage ist dem Grunde nach dahin gerechtfertigt, dass dem Kläger ein Architektenhonorar für die Planungsvarianten 2 und 3 sowie die Freianlagen auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI in der Fassung 2013 zusteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 100.000,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank