Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 10 UF 100/24

Datum:
12.03.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat – Familiensenat –
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 UF 100/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0312.10UF100.24.00
 
Tenor:

Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aachen vom 09.10.2024 – 226 F 75/23 – abgeändert und unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen für die Zeit ab Februar 2019 klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller aus übergegangenem Recht rückständigen Unterhalt für das am 20.02.2013 geborene Kind E. Y.

-          in Höhe von 1.212,00 € für den Zeitraum von Juli 2019 bis einschließlich Dezember 2019;

-          in Höhe von weiteren 2.640,00 € für den Zeitraum von Januar 2020 bis einschließlich Dezember 2020;

-          in Höhe von weiteren 2.784,00 € für den Zeitraum von Januar 2021 bis einschließlich Dezember 2021;

-          in Höhe von weiteren 2.832,00 € für den Zeitraum von Januar 2022 bis einschließlich Dezember 2022;

-          in Höhe von weiteren 3.024,00 € für den Zeitraum von Januar 2023 bis einschließlich Dezember 2023 und

-          in Höhe von weiteren 903,00 € für den Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich März 2024

zu zahlen.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, ab dem 01.04.2024 an den Antragsteller aus übergegangenem Recht laufenden Unterhalt für das am 20.02.2013 geborene Kind E. Y. in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe, und ab dem 01.02.2025 in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe, jeweils vermindert um das gesetzliche Kindergeld, zu zahlen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt der Antragsgegner; die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 10 % und der Antragsgegner zu 90 %.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 8.720,00 €

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank