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Oberlandesgericht Köln, 9 U 49/24

Datum:
20.08.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 49/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0820.9U49.24.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (20 O 103/23) vom 24.01.2024 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 16.000,00 EUR festgesetzt.

 
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