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Oberlandesgericht Köln, 6 U 1/24

Datum:
20.09.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Versäumnisurteil
Aktenzeichen:
6 U 1/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0920.6U1.24.00
 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 149 ZPO wird ebenso wie die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.12.2023 (14 O 236/21) zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 13.950,00 EUR               festgesetzt.

 
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