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Oberlandesgericht Köln, 6 U 132/23

Datum:
03.05.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 132/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0503.6U132.23.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.09.2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 84 O 152/22 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 252.075,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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