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Oberlandesgericht Köln, 6 UKl 1/24

Datum:
07.03.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 UKl 1/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0307.6UKL1.24.00
 
Tenor:

I. Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Außenwerbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten zu betreiben, wenn dies geschieht wie folgt:

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„Bilddarstellung wurde entfernt“.

II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

III. Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

 
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