Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 5 U 60/23

Datum:
28.02.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 60/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0228.5U60.23.00
 
Leitsätze:

Zu den formellen Anforderungen an die Begründung eines Entgelterhöhungsverlangens gemäß §9 WBVG.

 
Tenor:

Auf die Berufung und Widerklage der Beklagten wird das am 30.05.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 15 O 350/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.672,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2021 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, ihre Zustimmung zu der mit Schreiben vom 29.05.2019 von 82,11 € um 0,38 € auf 82,49 € angekündigten Entgelterhöhung pro Tag zum 01.06.2019 und zu der mit Schreiben vom 14.05.2020 von 140,16 um 7,03 € auf 147,19 € angekündigten Entgelterhöhung pro Tag zum 01.06.2020 zu erklären.

Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank