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Oberlandesgericht Köln, 5 U 112/23

Datum:
17.06.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 112/23
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0617.5U112.23.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 353/19
Leitsätze:

Parasuizidale Handlungen, die während einer Belastungserprobung eines in psychiatrischer Behandlung befindlichen Patienten erfolgen, können – vorbehaltlich einer anderen sachverständigen Bewertung im Einzelfall – ein Grund sein, der nach Rückkehr des Patienten in die Klinik eine ärztliche Untersuchung, insbesondere eine Einschätzung der Suizidalität erforderlich macht.

Der Dokumentation kommt nicht nur in positiver Hinsicht, sondern auch in negativer Hinsicht eine Indizwirkung dahin zu, dass nicht erwähnte dokumentationspflichtige Befunde nicht erhoben und nicht dokumentierte Behandlungsmaßnahmen nicht ergriffen wurden (hier: in der Dokumentation nicht vermerkte, streitige Mitteilung der Ehefrau über parasuizidale Handlungen des Patienten).

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2023 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az. 25 O 353/19 – wird zurückgewiesen.

              Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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