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Oberlandesgericht Köln, 4 Wx 4/24

Datum:
24.04.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 Wx 4/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0424.4WX4.24.00
 
Tenor:

1.                   Auf die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft und der Beteiligten zu 1 bis 7 vom 11. März 2024 wird der die Anmeldung vom 24. Januar 2024 zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts Köln (Registergericht) – 44 AR 257/24 – vom 28. Februar 2024, erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 1. März 2024, aufgehoben.

2.                   Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

3.                   Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

4.                   Gegenstandswert: 5.000 €.

 
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