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Oberlandesgericht Köln, 3 Ws 33/24

Datum:
04.07.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 33/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0704.3WS33.24.00
 
Tenor:

1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.03.2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Ziffer 2 des dortigen Tenors wie folgt lautet:

Die über den Betrag von 671.549,52 € hinaus arretierten Beträge sind freizugeben.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Einziehungsbeteiligten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
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