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Oberlandesgericht Köln, 3 OAus 8/24

Datum:
07.05.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 OAus 8/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0507.3OAUS8.24.00
 
Tenor:
  1. Die Auslieferung des italienischen Staatsangehörigen P. G. nach Belgien zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts Erster Instanz Limburg vom 07.12.2023 (Az .23/045) zur Last gelegten Straftaten wird mit der Maßgabe für zulässig erklärt, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung nur unter der Voraussetzung bewilligt, dass der Verfolgte im Falle seiner Verurteilung zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder sonstigen freiheitsentziehenden Sanktion ohne Bewährung auf seinen Antrag von Belgien zur Strafvollstreckung in die Bundesrepublik Deutschland zurücküberstellt wird.

  1. Die Auslieferungshaft dauert fort.

 
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