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Oberlandesgericht Köln, 30 U 7/24

Datum:
04.11.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
30 U 7/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:1104.30U7.24.00
 
Tenor:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass das Berufungsverfahren auf die Rüge der Beklagten fortgesetzt wird. Der Senat beabsichtigt, den Beschluss vom 09.08.2024, der zur Begründung auf den Hinweisbeschluss vom 05.07.2024 Bezug genommen hat, aufrecht zu erhalten.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Aufrechterhaltung des Beschlusses vom 09.08.2024 binnen drei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.

 
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