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Oberlandesgericht Köln, 24 U 17/24

Datum:
27.06.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 17/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0627.24U17.24.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.01.2024 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 121/23 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 2. des Urteilstenors die Angabe des Zeitpunkts entfällt, seit dem Annahmeverzug besteht, und es im Tenor zu 4. statt 88.261,11 € richtig 88.261,10 € heißt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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