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Oberlandesgericht Köln, 24 U 152/22

Datum:
14.03.2024
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
24 U 152/22
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2024:0314.24U152.22.00
 
Tenor:

I. Auf die Berufungen der Kläger und der Beklagten wird das Teilurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18.10.2022 - 19 O 256/21 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger jeweils zu 4/15 und die Beklagte zu 1/5. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Auskunftsanspruchs gemäß Tenor zu 3. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Im Übrigen können die Parteien die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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